Der Förderverein

Nach nun rund drei Jahren Coronapause durfte der Förderverein der Grundschule Wellendorf endlich wieder den Kinderflohmarkt in der Sporthalle Wellendorf durchführen. 

Die Veranstaltung am 12.11.22 war ein voller Erfolg. Alle 72 Stände wurden innerhalb weniger Tage online gebucht, und auch zwei kurzfristige Absagen konnten sofort spontan wieder besetzt werden. Auch die Cafeteria platze aus allen Nähten, rund 60 Kuchen wurden gebacken und verkauft. Ein großes Dankeschön an die freiwilligen Helfer, die alle Besucher mit Kaffee und Kuchen versorgt haben. Die wenigen übriggeblieben Kuchen durften die Kinder am Montag in der Schule verkosten. 

Besonders freut sich der Förderverein auch auf den endlich wieder stattfindenden Frauenflohmarkt. Dieser ist am 11.02.22 von 19.00 – 22.00 Uhr mit Bratwurst und Prosecco. Anmeldungen können ab dem 21.01.23 auf der Homepage www.foerderverein-gs-wellendorf.de getätigt werden. 

An der Versammlung nahmen laut Teilnehmerliste 9 Mitglieder teil.

TOP 1 Begrüßung

Die Vorsitzende Ilona Harengerd begrüßt die Anwesenden um 20:00 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.

TOP 2 Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 15.09.2021

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.09.2021 liegt der Mitgliederversammlung vor und wurde von den 9 Mitgliedern öffentlich per Handzeichen genehmigt.

TOP 3 Bericht des Vorstandes, insbesondere die Berichterstattung über geförderte Projekte

Ilona Harengerd berichtet über die im Zeitraum August 2021 bis September 2022 durchgeführten Projekte und über die Neuwahlen des Vorstandes.

Sie trägt den Vorstandsbericht vor. Es gab keine Beanstandungen der Teilnehmer.

TOP 4 Kassenbericht

Die Kassiererin Nicole Schweer berichtet über den Kassenstand zum 31.07.2022. Der aktuelle Bericht liegt der Versammlung vor und befindet sich im Anhang. Frau Miriam Scholz und Frau Stefanie Eggemeyer haben die Kassenprüfung vorgenommen. Es gab keine Beanstandungen.

TOP 5 Entlastung des Kassierers

Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung der Kassiererin. Die Entlastung wird einstimmig und öffentlich per Handzeichen genehmigt.

TOP 6 Entlastung des Vorstandes

Ilona Harengerd (Vorsitzende), Thadäea Tepe (stellv.Vorsitzende), Nicole Schweer (Kassiererin) und Eva-Maria Schriever (Schriftführerin) werden von allen Mitgliedern einstimmig, öffentlich per Handzeichen entlastet.

TOP 7 Wahl der zwei Kassenprüfer

Frau Miriam Scholz und Frau Stefanie Eggemeyer stellen sich erneut zur Wahl der Kassenprüfer.

Beide werden per Handzeichen einstimmig gewählt. Beide nehmen die Wahl an.

TOP 8 Ausblick und Wünsche/Anregungen für Förderprojekte

Ausstattung der Betreuungsbereiche (Innen- und Außenbereich). Da der genaue Bedarf noch nicht feststeht, wird sich der Förderverein nach dem Umzug in das neue Gebäude nochmal mit der Schulleitung besprechen.

Herr Westermeyer berichtet, dass der Schule fünf iPads für den Unterricht fehlen. Die Übernahme der Kosten (inklusive Panzerglas) werden nach sofortiger Absprache der Vorstandsmitglieder vom Förderverein übernommen.

Idee Projekt 2024. Der Fußballplatz hinter dem alten Schulgebäude soll wieder in Stand gesetzt werden. Als umzäunter Kunstrasen- Platz. Herr Westermeyer kümmert sich um das Projekt, natürlich auch mit der Unterstützung des Fördervereins.

Herr Bury kommt wieder zum Gewaltpräventionskurs in die Schule. Die Kosten werden vom Förderverein übernommen.

 TOP 8 Verschiedenes

Die nächste Mitgliederversammlung wird am 12.10.2023 und der Kinderflohmarkt am 11.11.2023 stattfinden. Die Termine werden in den Gemeindekalender aufgenommen. Der Termin für den Frauenflohmarkt steht noch nicht fest, wird aber kurzfristig nach Absprache bekannt gegeben.

Der Termin für die Hygienebelehrung für den Kinderflohmarkt wird von Herrn Wiesner organisiert.

Die Planung zur Erstellung eines Kochbuches zum Verkauf, wird auf 2023 verschoben, da die Oberschule Borgloh dies Projekt gerade durchgeführt hat.

Es wird auf die mangelnde Qualität des Kopierers hingewiesen. Die Arbeitsblätter sind oft schlecht lesbar. Dies wird überprüft.

Das Zirkusprojekt findet in diesem Schuljahr am Schützenhaus Hankenberge statt. Dort besteht wahrscheinlich die Möglichkeit Getränke und Würstchen zu verkaufen.

Es werden 4-5 Personen zum Aufbau benötigt.

Herr Westermeyer und Frau Grba bedanken sich ausdrücklich beim Vorstand für die geleistete Arbeit und Unterstützung im letzten Schuljahr.

Ende der Sitzung 21.20 Uhr

Für das Protokoll

Ilona Harengerd                                                        Eva-Maria Schriever

(1.Vorsitzende)                                                         (Schriftführerin)

In diesem Jahr können wir endlich wieder über ein paar tolle Aktionen des Fördervereins berichten.

Für unsere Bücherei haben wir eine komplette Reihe der Bücher „Was ist was“ und „Die Drei ??? Kids“ angeschafft und auch neue Spielgeräte für die Pausen und Betreuungszeiten für draußen besorgt.

Außerdem waren wir wieder sehr froh darüber, dass wir zur Einschulung der neuen Erstklässler Zuckerwatte verkaufen durften. Ein großes Dankeschön gilt auch den Eltern der zweiten Klasse, die sich an diesem Tag um die Bewirtung mit belegten Brötchen und Kaffee gekümmert haben. Der gesamte Erlös kam dem Förderverein zugute.

Zum Beginn des neuen Schuljahres konnte der Förderverein wieder die Schulkinder nach der AWIGO Müll- Sammelaktion mit Heißwürstchen und Wurstbrötchen versorgen. Hier auch ein herzliches Dankeschön an die Bäckerei Coors für die gespendeten Brötchen.

Um Gelder für weitere Projekte zu sammeln, freuen wir uns sehr, dass in diesem Jahr am 12.11.2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr der beliebte Kinderflohmarkt in der Turnhalle der Grundschule Wellendorf wieder stattfinden darf.

Die Anmeldungen starten am 26.10.2022 ausschließlich über unsere Homepage!

Zu guter Letzt haben wir noch eine erfreuliche Nachricht! Im September haben wir das 100. Mitglied im Förderverein begrüßt!

Vorstandsbericht des Fördervereins der Grundschule Wellendorf e.V.

Geschäftsjahr 2020-2021 27.8.20 – 21.7.21

Vorstand:

  1. Vorsitzende: Ilona Harengerd
  2. Vorsitzende: Miriam Scholz

Schriftführerin: Stefanie Eggemeyer

Kassiererin: Nicole Schweer

  1. Einschulung:

Zur Einschulung bekamen alle 25 Erstklässler ein Lesezeichen, sowie den Vorstandsflyer zusammen mit der Pendelmappe und einem Elternbrief in dem sich der Förderverein vorstellt. Aufgrund der Coronapandemie durfte die Schulralley vor den Ferien leider nicht stattfinden.

  • Ausfall Mitgliederversammlung/Kinderflohmarkt/Frauenflohmarkt

Die für den 29.10.2020 geplante Mitgliederversammlung konnte coronabedingt nicht stattfinden und auch der Kinderflohmarkt, sowie der beliebte Frauenflohmarkt in der Turnhalle mussten abgesagt werden.

  • IPads

Im November wurden von der Schule IPads angeschafft. Die Anschaffung der Hüllen wurde vom Förderverein übernommen.

  • Weihnachtsfeier

Auch die alljährliche Weihnachtsfeier durfte nicht stattfinden, trotzdem durften sich die Klassen über Weihnachtsgeschenke freuen.

  • Förderprogramm Volksbank

Im Dezember bekamen wir eine Spende in Höhe von 1000 € durch das Förderprogramm der Volksbank, für die ein BluBot Roboter und ein weiteres IPad angeschafft wurde.

  • Motivationsgeschenk

Im Februar machten wir den Kindern eine kleine Freude, zur Motivation den Schulalltag in Szenario B weiter durchzuhalten. Jedes Kind bekam eine Tüte mit einem Radierstift, Süßigkeiten und Knete.

  • Kurz vor den Sommerferien konnten kurzfristig doch noch einige Projekte stattfinden und wir haben uns an den Kosten für das Sozialtraining mit Hr. Bury für die erste Klasse, der Autorenlesung und neuen Büchern für die Schulbücherei beteiligt.

Leider konnten in diesem Schuljahr die Müllsammelaktion, der Besuch der Waldbühne und die Schulralley, sowie das Zauberprojekt nicht stattfinden.

Unsere aktuelle Mitgliederzahl beträgt 92. Wir hoffen, dass wir auch in Zukunft noch neue Mitglieder gewinnen können. Wir führten im vergangenen Geschäftsjahr eine Online  Vorstandssitzung durch und gaben 2 Elternbriefe heraus.

Zum Schluss möchten wir uns ganz herzlich bei allen Helfern, Kindern, Eltern, Großeltern, Lehrern und Sponsoren, pädagogischen Mitarbeitern, unserem Hausmeister, unserer Schulsekretärin und allen, die uns unterstützt haben, bedanken.

Wellendorf, 13.9.2021

Ilona Harengerd

  1. Vorsitzende

EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung am
Donnerstag, 06. Oktober 2022, um 20 Uhr im Vorraum der Turnhalle Wellendorf

Liebes Vereinsmitglied, liebe interessierte Eltern und Lehrkräfte,

Die Versammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird unter der Beachtung der aktuellen Hygieneregeln im Vorraum der Turnhalle in Wellendorf abgehalten. Hierzu laden wir herzlich ein.

Tagesordnung für das Geschäftsjahr 2021/2022

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 15. September 2021
  3. Bericht der Vorsitzenden, insbesondere Berichterstattung über geförderte Projekte
  4. Kassenbericht mit Bericht der Kassenprüfung
  5. Entlastung der Kassiererin
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl der zwei Kassenprüfer
  8. Ausblick und Wünsche/Anregungen für Förderprojekte
  9. Verschiedenes

lona Harengerd
(1.Vorsitzende)

Eva-Maria Schriever
(Schriftführerin)

Anmeldungen sind nur über das Anmeldeformular möglich.

Telefonische Anmeldungen, oder Anmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Merhrfache Anmeldungen werden gelöscht. Das heißt, eine zweite, dritte… Anmeldung derselben Person wird nicht berücksichtigt.

Anmeldungen von Personen die bei früheren Flohmärkten ohne sich abzumelden nicht erschienen sind, werden nicht berücksichtigt, oder ggf. der Warteliste hinzugefügt.

Bei einer fehlerhaften Eingabe ihrer E-Mail Adresse, versuchen wir Sie auf anderen Wegen zu erreichen. Falls Dies nicht gelingt, kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden.

Danach gilt die Reihenfolge des Anmeldungseingangs.

Spätestens eine Woche nach dem Eingang der Anmeldung, wird die Zu.- bzw. Absage per E-Mail zugesandt.

Wenn Sie 2 Standplätze angefordert haben, sind diese bei einer Zusage natürlich auch für Sie reserviert. Falls Sie auf der Warteliste stehen und nachrücken, melden wir uns bei Ihnen, ob Sie ggf. auch mit einem Standplatz einverstanden sind.

So geht´s zu uns

Vorstand 2021
Vorstand 2021

 Von links nach rechts: Eva-Maria Schriever (Schriftführerin), Thaddäa Tepe (2. Vorsitzende), Nicole Schweer (Kassiererin), Ilona Harengerd (1. Vorsitzende)

Satzung des Fördervereins der Grundschule Wellendorf e.V.

§1
Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Wellendorf e.V.“. Er hat seinen Sitz in Hilter. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Iburg eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz „e.V.“.

§2
Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Grundschule Wellendorf bei der Erfüllung ihrer pädagogischen und kulturellen Aufgaben. Dies beinhaltet insbesondere,

1. das Lehr- und Lernmittel angeschafft werden,
2. das schulische Veranstaltungen und die Einrichtung der Schule gefördert werden,
3. das Vereinsinterne und öffentliche Vortragsveranstaltungen durchgeführt werden,
4. das bedürftige Schüler finanziell unterstützt werden und
5. die Integration der Schule in die Gemeinde und die Region unterstützt wird.
6.die Förderung der Bildung und Erziehung

§3
Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können werden:
2. Personen, Körperschaften, Vereine und Unternehmungen, die den Zweck des Vereins zu unterstützen bereit sind.
3. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt.
4. Die Mitgliedschaft erlischt:
a. durch Tod
b. durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand des Vereins, jeweils zum Ende des Monats, in dem die Austrittserklärung dem Vorstand des Vereins zugeht
c. durch Ausschließung. Diese erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit in dem Fall, dass ein Vereinsmitglied die Beiträge für zwei aufeinanderfolgende Jahre trotz wiederholter schriftlicher Mahnung nicht bezahlt. Der Ausscheidende hat auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch
5. Zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes hervorragende Förderer der Vereinsziele ernennen. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Vereinsmitglieder ohne deren Beitragspflichten.

§4
Mittel des Vereins

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliederbeiträge und Zuwendungen öffentlicher oder privater Stellen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§5
Beiträge

1. Die Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Geldbeitrag. Über die Höhe des Mindestbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
2. Die jährlichen Beitragspflichten sind spätestens bis 31.11. des laufenden Jahres fällig.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fördervereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§6
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr (01.08. – 31.07).

§7
Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

§8
Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden(m), des/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer(in) und dem/der Kassierer(in), im Sinne von §26 BGB.
2. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt.
3. Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können den Verein allein vertreten.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt

§9
Aufgaben des Vorstandes

1. Der 1. Vorsitzende, in seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, leitet die Verhandlungen des Vorstandes. Er beruft den Vorstand ein, so oft die Lage des Vereins dies erfordert oder zwei Vorstandsmitglieder diese beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit ist der jeweilige Antrag abgelehnt.
2. Der Schriftführer hat über jede Verhandlung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen. Die Protokolle sind von dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Der Kassierer führt die Mitgliederlisten.
3. Der Kassierer verwaltet die Kasse, führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben und hat der Mitgliederversammlung einen mit Belegen versehenen Rechnungsbericht zu erstellen. Die Tätigkeit des Kassierers ist am Ende des Geschäftsjahres durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen zu prüfen. Diese Kassenprüfer werden jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Alle Einweisungen für Einnahmen und Ausgaben müssen vom Kassierer oder im Falle seiner Verhinderung, von einem anderen gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
5. Der Vorstand hat Verbindung mit

a. der Grundschule Wellendorf
b. der Gemeinde Hilter als Schulträger

zu pflegen.

§10
Mitgliederversammlung

1. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Entgegennahme des Jahresberichtes und Vorschau für das kommende Geschäftsjahr.
b) Festlegung der Beiträge.
c) Die Entlastung des Vorstandes.
d) Neuwahl der Vorstandsmitglieder
e) Wahl der Kassenprüfer
f) Änderung der Satzung
g) Auflösung des Vereins

2. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich von dem Vorstand durch Aushang in der Grundschule einzuberufen und wird vom 1. bzw. in seiner Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Tagesordnung muss mindestens eine Woche vor dem Tage der Versammlung in der Grundschule veröffentlicht werden.
3. Das Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung steht zu
a) dem Vorstand
b) wenn 1/5 der Mitglieder des Vereins dieses unter Angabe der geforderten Tagesordnung schriftlich beim Vorstand des Vereins beantragen.
4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
5. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Für einen Beschluss auf Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.
6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Diese haben die Geschäfte des Vorstandes und die Kasse zu prüfen und jeder ordentlichen Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht vorzutragen. Die Kassenprüfer werden jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl der Kassenprüfer ist zulässig.

§11
Wahlen

1. Der Vorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt er die Geschäfte bis zu Neuwahl kommissarisch. Er hat aber spätestens innerhalb eines Vierteljahres nach Ablauf seiner Amtszeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
2. Die Wahlen finden durch Zuruf oder auf Verlangen auch nur eines anwesenden Mitgliedes in geheimer Wahl statt.

§12
Vermögen

1. Der Verein erhebt Beiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung bestimmt. Ferner erhält der Verein seine Mittel durch freiwillige Spenden, um deren Hereinkommen sich insbesondere der Vorstand bemüht.
2. Das Vermögen des Vereins darf nur zu den in §2 genannten Zweck und zur Bestreitung der notwendigen Geschäftskosten verwendet werden.

§13
Auflösen des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/4 der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist ausdrücklich zu diesem Zweck mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Wellendorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
3. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen.

§14
Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Bad Iburg; Erfüllungsort ist die Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung am 15.9.21 beschlossen.